Allgemeine Forderungen zu Präsenz- und Zivildienst
Seit der Einführung des Zivildienstes, ist dieser, und somit all jene Jugendlichen, die diesen als Alternativdienst zum Präsenzdienst ableisten, mit ständigen Verschlechterungen und Schlechterstellungen konfrontiert. Waren es bei der Einführung des Zivildienstes noch 8 Monate Dienstdauer, und somit eine Gleichstellung mit dem Präsenzdienst gegeben, so wurde nach und nach der Zivildienst, bei Wegfall der Gewissenskommission auf 10 Monate, in weiterer Folge auf 11 Monate und mittlerweile auf 12 Monate verlängert. Nach wie vor gilt der Zivildienst allerdings als Gewissensentscheidung. Bei der angespannten Arbeitsmarktsituation kann jedoch nicht immer davon ausgegangen werden, dass ausschließlich das Gewissen des Betroffenen entscheidet, sondern oftmals die ökonomische Situation eines Jugendlichen, oder dessen Betrieb.
Neben der längeren Dienstdauer, ist auch die finanzielle Situation eine Schlechterstellung gegenüber dem Präsenzdienst, wobei auch jene Jugendlichen die den Militärdienst ableisten, nach Meinung der österreichische Bundesjugendvertretung zu wenig dafür abgegolten bekommen.
Besonders die beiden Zivildienstnovellen der Jahre 2000 und 2001 brachten nochmals massive Verschlechterungen für Jugendliche die ihren Staatsdienst im zivilen Bereich ableisten. So wurde im Sommer 2000 in bestehende Verträge eingegriffen, und das Verpflegungsgeld von einem auf den anderen Tag von damals noch öS 155,- auf öS 45,- pro Tag reduziert. Diese Zivildienstnovelle wurde damals als Notprogramm formuliert, mit dem Bekenntnis im Jänner 2001 diese Verschlechterungen wieder rückgängig zu machen. Das Ergebnis der Novelle 2001 allerdings, brachte nicht den gewünschten Effekt, sondern vielmehr eine nochmalige Schlechterstellung verbunden mit Rechtsunsicherheit (siehe Verpflegungsregelung) und der Privatisierung der Zivildienstverwaltung.
Die österreichische Bundesjugendvertretung steht allerdings auf dem Standpunkt, dass staatliche Aufgaben, wie die Ableistung des Zivildienstes unweigerlich eine ist, auch durch staatliche Verwaltung zu erfolgen hat, und lehnt deshalb die Privatisierung der Zivildienstverwaltung ab.
Folgende Aufgaben wurden mit 1. April 2002 vom Innenministerium ausgegliedert und obliegen nun der Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H.:
- Verwaltung der Zivildienstpflichtigen ab Feststellung der Zivildienstpflicht
- Zuweisung zum Zivildienst
- Aufschub vom Zivildienst
- Befreiung vom Zivildienst
- Dienstantrittskontrolle
- Sozialversicherungsanmeldung zum Dienstantrittstag und Ab- und Ummeldung
- Verwaltungsverfahren zur Zuweisungsänderung nach Dienstantritt
- Feststellung von in die Zeit des ordentlichen Zivildienstes nicht einzurechnenden Zeiten
- Geld- und Rechnungswesen (Vorbereitung der vom Bundesministerium für Inneres durchzuführenden Auszahlungen, Geldmittel verbleiben im BMI)
- Bestätigungen und Bescheinigungen
- Informations- und Auskunftsstelle für Zivildienstpflichtige, Einrichtungen und das Bundesministerium für Inneres
Die österreichische Bundesjugendvertretung spricht sich entschieden gegen jegliche Verschlechterungen im Zivildienstbereich, und auch im Bereich des Präsenzdienstes, aus. Des weiteren stellt die BJV fest, dass es rasche Maßnahmen im Hinblick auf den Zivildienst geben muss, und es nicht einzusehen ist, dass die Zivildienstleistenden als eine nicht unbeträchtliche Gruppe in unserer Gesellschaft keine gesetzliche Interessensvertretung haben.
Im konkreten fordert die Bundesjugendvertretung:
- Schluss mit den Privatisierungen! Rückgängigmachung der Ausgliederung der Zivildienstverwaltung an ein privates Unternehmen! Die Agenden des Zivil-dienstes müssen vollständig in staatlicher Hand bleiben!
- Nein zu den Zivildienstnovellen 2000 und 2001
- Gleichstellung von Präsenz- und Zivildienst: 6 Monate sind genug!
- Flexible Einsatzzeit bei Auslandszivildienstleistenden zwischen 8-12 Monaten)
- Anerkennung der Freiwilligendienste (Ökologisches Jahr, Soziales Jahr, ...) als Zivildienst sowie Ausbau und Förderung der Freiwilligendienste
- Aufwertung der Soldatenvertretung
- Forderung nach einer besseren pädagogischen Ausbildung für Ausbildner im Präsenzdienst
- Recht auf Aufschub
- Beibehaltung des Zivildienstrates
- Zuweisung binnen Jahresfrist
- Beseitigung der Antragsfrist
- Erhöhung der Entschädigung für Präsenz- und Zivildienstleistende!
- Wiedereinführung des Verpflegungsanspruches gegenüber dem Bund und Auszahlung des Essensgeldes in bar!
- Anhebung des Verpflegungsgeldes auf mindestens 12 Euro/Tag
- Bundes- und landesweite gesetzliche Präsenz- und Zivildienervertretung!
- Freie Arztwahl für Präsenz- und Zivildienstleistende!
- Ausweitung der Wohnkostenbeihilfe, Präsenz- und Zivildienstleistenden sind die tatsächlich anfallenden Wohnkosten zu ersetzen und das unabhängig von der Wohnsituation (z.B. Wohngemeinschaften,...); Höchstgrenzen sind hier sinnvoll!
- Alle Zivildienstleistenden, die von der Verpflegungsregelung in der Zivildienstgesetzes-Novelle 2000 betroffen waren, müssen auf Basis der VfGH-Erkenntnis vom 6.12.2001 rückwirkend entschädigt werden
- Vertrauensmänner für Zivildienstleistende müssen wieder ab 3 Zivildienstleistenden pro Einrichtung eingeführt werden
- Zivildienstleistende dürfen nicht in den Pflegeschlüssel von Altenheimen eingerechnet werden
- Zusätzlich fordert die BJV langfristig ein Ende des Zivil- und Präsenzdienstes durch die generelle Abschaffung des Bundesheeres, und parallel dazu die Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen im Sozial- und Gesundheitsbereich wie bereits im Positionspapier "Frieden ist nicht alles, aber ohne Frieden ist alles nichts" beschlossen wurde.

