Positionspapier - Bildung
Freier und offener Zugang zu Bildung als in der Verfassung verankertes Menschenrecht
Präambel
„Eine Verfassung regelt das Staatswesen einer modernen Demokratie.“ – so oder so ähnlich lautet die Lehrmeinung an Österreichs Universitäten auf einen Satz zusammengefasst den Sinn einer solchen. Sie beinhaltet alles wesentliche bis hin zu den Zielen und Aufgabendefinitionen, welche der Staat für seine BürgerInnen zu erfüllen hat. Für uns als Vertretung aller Jugendlichen Österreichs – und damit aller, die einen Großteil ihres Lebens mit der nun diskutierten neuen Verfassung zu leben haben – ist es in zentrales Anliegen Chancengleichheit in allen Bereichen des täglichen Lebens als eines von vielen Zielen in der Verfassung der Republik Österreich zu verankern.
Wie durch unzählige Forschungsergebnisse, Expertisen und nicht zuletzt durch eine Unzahl erstellter Berichte zweifelsfrei bewiesen ist, steht bei diesem zu erreichenden Ziel Bildung an aller oberster Stelle. Bildung bedeutet im 21. Jahrhundert Zugang zu materieller Besserstellung, ein Weiterkommen der Gesellschaft und last but not least vor allem auch eine Weiterntwicklung im volkswirtschaftlichen Sinn. Bildung ist heute sowohl der Motor der Wirtschaft, als auch der Motor der Gesellschaft hin zu einem Aufbrechen alter Strukturen und einem Hinterfragen neuer. Nur mit einem möglichst hohen Maß an Bildung kann Wissen vermehrt werden. Um dies gewährleisten zu können hat die Bundesjugendvertretung eine Vielzahl an Vorschlägen dem Verfassungskonvent zu unterbreiten. Eines wird – vorneweg gesagt – deutlich: nur durch eine konsequente Begradigung sozialer Hürden und dem uneingeschränkten Umsetzen des Bekenntnisses zum Freien Zugang und Offenen Zugang zu Bildung, sowie einem Umsetzen des Mottos „lebenslanges Lernen“ kann dies auch gewährleistet werden.
Gerade daher bekennt sich die Bundesjugendvertretung zum Stellenwert von Bildung als Chance zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft. Bildung ist für junge Menschen nicht nur Vorbereitung auf das Arbeitsleben, sondern bietet auch die Möglichkeit, Zusammenhänge zu verstehen, Dinge kritisch zu hinterfragen und über den Tellerrand zu sehen. Den Universitäten in Österreich kommt dabei besondere Bedeutung zu.
Das in den letzten Jahren stattfindende Verwechseln von Universitäten als Orte der kritischen – gesellschaftspolitisch wichtigen – Auseinandersetzung, der kritischen Lehre und Forschung mit einem Ort der schnellstmöglichen und effizientesten Ausbildung trägt zu einem entsprechenden Niedergang bei. Gesetze, welche es ermöglichen aus dem ehemals der Wissenschaft, der freien Forschung aber auch der freien Lehre verpflichteten Ort eine auf Konzernstrukturen basierende Einrichtung zur effizienten Ausbildung und Forschung gehen entgegen dem eigentlichen Sinn einer Hochschule – nämlich Wissen zu vermehren die der Gesellschaft als solches zu Gute kommen zu lassen.
Die Universität Humboldt´ scher Prägung, welche die Gesellschaft beeinflussen soll, und den Menschen ein gesellschaftliches und soziales Weiterkommen ermöglichen soll, existiert spätestens seit dem 1. Jänner 2004 nicht mehr. Hier sieht die Bundesjugendvertretung einen der vielen Fehler, der unabdingbar geändert werden muss, und mittels einer Festschreibung des offenen und freien Zugangs zu Bildung, sowie der expliziten Festschreibung der Freiheit von Forschung und Lehre in der Verfassung gewährleistet werden soll.
Von diesem Extrembeispiel ausgehend kann ohne weiteres leider auch auf die schulische Bildung geschlossen werden. Immer lauter werden die Gedanken zur Einführung des Schulgeldes für höhere Schulen. Immer mehr Beschneidungen im sozialen Bereich treffen heute Familien aus so genannten bildungsfernen Schichten.
1. Studiengebühren/Schulgeld
Die Bundesjugendvertretung sieht Studiengebühren bzw. Schulgeld nicht als richtiges Signal zur Erhöhung der Bildungsbeteiligung. Kinder aus sozial schwächeren Familien werden durch Schulgeld wohl kaum ermuntert, sich für eine AHS oder BHS zu entscheiden. Studiengebühren als weiterer Mechanismus sozialer Selektion verwehren dieser sozialen Schicht darüber hinaus den Zugang zu höherer – akademischer – Bildung, wie Studien allerorten belegen. Hier darf nicht vergessen werden, dass die individuellen Kosten für ein Studium oder eine Schule auch im Vergleich zu den öffentlichen Kosten nicht gering sind.
- Die Bundesjugendvertretung sieht in finanziellem Druck keine gute Motivation zum sinnvollen Lernen und zu produktiver Beteiligung am Bildungssystem.
- Die Einführung der Studiengebühr hat im Wintersemester 2001/02 eine Reduktion der Studierendenzahl um 19,7% bewirkt, die Zahl der Erstsemestrigen, bisher jährlich steigend, fiel um 13,8%. Angesichts der geringen AkademikerInnenquote ist dies keine zufriedenstellende Entwicklung.
- Die Bundesjugendvertretung tritt für einen Ausbau der Studienförderung bzw. für den Ausbau finanzieller Unterstützung für sozial schwächere SchülerInnen ein. Des weiteren widerspricht die Einführung der Studiengebühren als erster Schritt zur Vergebührung von Bildung und Wissen in krassester Art und Weise dem Bekenntnis zum freien Zugang zu Bildung.
Bildung braucht Ressourcen
Der Untergang der Universitäten in finanzieller Hinsicht ist ein weiterer Hinweis darauf, dass sich in der derzeitigen Situation der Staat nur noch bedingt an der Bildungssituation bzw. deren Verbesserung interessiert ist. Während andere Staaten der OECD zwischen 1,6% und 2,5% gemessen am BIP für höhere Bildung ausgeben, ist Österreich seit Jahren hinten. Lediglich 1,13% gemessen am BIP waren es 2002. 2003 gar nur noch 1,11%. So ist es nicht weiter verwunderlich, wenn neben der sozialen Selektion durch Studiengebühren auch die baulichen Mängel, das Fehlen an ProfessorInnen und AssistentInnen sowie die schlechte oder zum Teil gar nicht vorhandenen Forschungs- und Lehrmittelinfrastruktur die StudentInnen vom Studium abhält oder sie in ihrem Fortkommen hindert. Leider gibt es angesichts der Situation keinerlei Handhabe für die Betroffenen ihr Recht auf Bildung und damit verbunden das Recht auf entsprechende Ausstattung und Ermöglichung einzufordern. Genau hier wäre es aber mehr denn je an der Zeit durch einen entsprechenden Passus in der Verfassung zu sorgen, dass Bildung nicht nur auf dem Papier ermöglicht, sondern auch in der Realität mit entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet wird. Aber auch der schulische Bereich wird seit Jahren ausgedünnt. So zeigt die Weigerung durch die Frühpensionierungswelle freigewordene Dienststellen im Bereich der Volksschulen erste Auswirkungen: wichtige heilpädagogische Zusatzangebote können an vielen Schulen nicht mehr angeboten werden, Integrationsklassen müssen ohne die wichtigen BegleitlehrerInnen auskommen. Was dies in weiterer Konsequenz bedeutet, kann an 5 Fingern abgezählt werden: Jene, die keine Förderungen erfahren, werden mehr und mehr zum Teil unausweichliche Hürden vorfinden.
Die Bundesjugendvertretung fordert daher: Nicht nur Verankerung des Freien und Offenen Zugangs zu Bildung, sondern daneben auch eine verfassungsmäßige Verankerung einer Mindestfinanzierung von 2% gemessen am BIP für höhere Bildung bzw. 4% gemessen am BIP für den schulischen Bereich.
Bildung muss unabhängig sein
Kritische, unabhängige und freie Forschung und Lehre sind unabdingbare Voraussetzungen für die Entfaltung der Funktion der Universität bzw. die Weiterentwicklung einer wissensbasierten Gesellschaft. Wissenschaft darf nicht von Interessen einzelner Konzerne beeinflusst werden. Der Fall der US-Universitäten Michigan, Oregon, Brown, denen die groß angelegte finanzielle Unterstützung durch NIKE entzogen wurde, weil sich Studierende kritisch mit Firmenpraktiken (Kinderarbeit) in einigen Ländern befasst haben, kann für die Entwicklung der österreichischen Universitäten nur mahnendes Beispiel sein.
Auch hier hat die Verfassung als oberstes Regelwerk eines Staates Sorge zu tragen, damit entsprechende Auswüchse wie oben beschrieben in Österreich keinen Platz haben. Dies darf aber nicht mit dem Lippenbekenntnis zur Freiheit von Forschung und Lehre enden, sondern muss darüber hinaus aus Sicht der Bundesjugendvertretung auch klar formuliert in der Verfassung der Republik Österreich Eingang finden. Forschung und Lehre sind dabei nicht zum Trennen, denn das eine bedarf des anderen und beide dürfen niemals zum Spielball von Konzerninteressen werden. Eine klare, restriktive Regelung zumindest im Rang eines Verfassungsgesetzes soll dies gewährleisten.
Bildung braucht Qualität
Studierende müssen aus einem möglichst breiten, vielfältigen, modernen Lehrveranstaltungsangebot frei auswählen können. Gastprofessuren, Lehre auf dem letzten Stand der Wissenschaft und der einfache Erwerb von Zusatzqualifikationen (EDV, Social Skills, Sprachen) müssen selbstverständliche Teile des Angebots der Universität sein. Zwischen der notwendigen Ausstattung von Pflichtlehrveranstaltungen und der Ermöglichung von Zusatzangeboten darf es keine Entscheidung geben: Für die Qualität der universitären Lehre ist beides unverzichtbar. Zusätzlich muss der Erhalter der Universitäten – der Staat – dafür Sorge tragen, dass dies auch sicher gestellt wird. Lediglich die Festsetzung dieser Aufgabe in der Verfassung als Teil einer Staatszielbestimmung ermöglicht diesen Weg konsequent.
Bildung braucht Demokratie
Offener und Freier Zugang zu höherer Bildung brauchen demokratische Kontrolle. Nur die verankerte Mitsprache aller universitärer Gruppen stellt dies sicher. Dabei muss aus Sicht der BJV darauf Wert gelegt werden, dass nicht nach eigenwilligen Kriterien – also nach der Willkür einzelner – die Besetzung der dafür notwendigen Kommissionen festgelegt wird, sondern alle Gruppen gleichberechtigt teilnehmen können. So wie Mitbestimmung nach dem UG02 geregelt ist, kann ein Bekenntnis zur demokratischen Uni nicht geregelt werden. Einzelne haben absolute Macht, andere sind auf das Entgegenkommen dieser Gruppe angewiesen. Die Bundesjugendvertretung spricht sich für den Ausbau der studentischen Mitbestimmung in allen universitäre Belangen aus. Die Mitbestimmung bei der Bestellung von ProfessorInnen muss wieder eingeführt werden - niemand kann die didaktischen Qualitäten von Lehrenden besser beurteilen als Studierende. Die Evaluierung von Lehrveranstaltungen muss Konsequenzen haben. Die Österreichische HochschülerInnenschaft als gesetzliche Interessenvertretung in demokratischer gewählter, finanziell und politisch unabhängiger Form ist ein wichtiger Kanal zur Bündelung studentischer Interessen.
Bildung braucht Förderung sozial Benachteiligter
Bildung ist für die Bundesjugendvertretung der Schlüssel für eine erfüllte Zukunft und für eine sinnstiftende Teilnahme am öffentlichen und beruflichen Leben. Daher muss der Zugang zur Bildung auf allen Ebenen stets für alle gleichberechtigt und ohne Rücksicht auf die soziale Herkunft des Individuums frei zugänglich sein. Ein Bildungssystem, das sich seiner Verantwortung bewusst ist, muss dabei allen ein möglichst hohes Maß an Allgemeinbildung zukommen lassen, ohne dabei aber die Förderung besonderer Begabungen, Fertigkeiten und Interessen der Einzelnen zu vergessen. Ebenso aber muss sich ein offenes, demokratisches und freies Bildungssystem zur Förderung Schwächerer bekennen.
Gerade sozial benachteiligte Personen haben laut entsprechenden Forschungsergebnissen immer wieder mit Benachteiligungen in der Partizipation an Bildung zu leiden. Vor allem die Betreuung und Unterstützung zur ständigen Verbesserung, als auch die ständige Begleitung des Bildungsweges durch erfahrene Personen fehlt oftmals bzw. scheitert an den geringen finanziellen Mitteln der Eltern. Dass damit auch der weitere Bildungsweg der Betroffenen weg von möglichst hoher und guter Bildung hin zu einem Minimum vorgezeichnet ist, zeigt nicht zuletzt die im Jahr 2002 publizierte Kollandstudie, welche sich unter anderem mit der sozialen Herkunft der StudentInnen Österreichs beschäftigt.
SchülerInnen, deren soziales Umfeld es nicht ermöglicht Lernunterstützung in ausreichendem Maße zu gewährleisten, sollen durch die Modelle Ganztagsschule oder individuell konsumierbare Ganztagsbetreuung ausreichend Unterstützung für ihren Lernerfolg erhalten. Dadurch soll es vor allem den Erziehungspersonen möglich sein, den eigenen beruflichen Weg ohne Einschränkung verfolgen zu können.
Schlüssel zu einer erfolgreichen Bildung bleibt dabei der Lehrkörper, der nicht nur ein hohes Maß an Fachwissen vorweisen sollte, sondern vor allem auch beste sozialpädagogische Kompetenzen benötigt, um den hohen Anforderungen gerecht zu werden und die SchülerInnen bestmöglich zu betreuen. Eine Reformierung der verstaubten Lehrerausbildung und ständige Weiterbildung auch im Bereich Methodik und Didaktik soll dafür Sorge tragen, dass bestmöglich auf die verschiedenen Zugänge zum Lernen eingegangen werden kann.
Hilfreich dabei kann auch die verpflichtende gemeinsame LehrerInnenausbildung sein, egal in welcher Schulform die LehrerInnen später unterrichten.
Um einen Ausbildungserfolg der Schüler jederzeit gewährleisten zu können, ist es dabei erforderlich, die Anzahl der LehrerInnen zu erhöhen, um Klassenzahlen möglichst klein zu halten. Durch die Einstellung junger LehrerInnen sollen endlich wieder neue Ideen und moderne pädagogische Ansätze in die Schulen getragen werden. Der zusätzliche Einsatz von SchulsozialarbeiterInnen sollte dabei die pädagogische Betreuung verstärken und auch eine Vermittlerrolle zwischen LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern übernehmen.
Die Bundesjugendvertretung legt daher ihr Hauptaugenmerk auf die schulische Bildung, mit der die Weichen für den jungen Menschen gestellt werden und schlägt folgendes 2-Phasenmodell vor, das es im besten Falle jedem Kind ermöglichen soll, die Studienreife zu erlangen, um bei entsprechendem Interesse auch eine akademische Bildung realisieren zu können.
1. Allgemeinbildende Phase (9 Jahre)
Die Bundesjugendvertretung fordert ein gesamtschulisches System, das einerseits eine frühzeitige Selektion verhindert und andererseits SchülerInnen mit besonderen Begabungen in Teilbereichen mit einbezieht, um die Wissensdefizite der in diesen Bereichen Lernschwächeren zu beheben. Es soll dabei für alle ein standardisierter Wissenstand an Allgemeinbildung gewährleistet werden. Dieses System muss aber auch durch zusätzliche Lehr- und Lernveranstaltungen genug Raum bieten, Begabungen, Fertigkeiten und Interessen bestmöglich zu fördern und zu vertiefen, aber auch entstandene Wissensdefizite zu beheben.
Unter Einsatz von Frontalunterricht, Partner-, Gruppen- und Projektarbeiten, Selbstlernphasen und Einzelförderung soll nicht nur das notwendige fachliche Wissen vermittelt werden, sondern auch in hohem Maße Schlüsselqualifikationen wie Team- und Kommunikationsfähigkeit, Präsentation, soziale Intelligenz und Selbstlernkompetenz gefördert werden, um die SchülerInnen bestmöglich auf ein eigenverantwortliches lebenslanges Lernen vorzubereiten, das auf Grund des ständigen Wandels neuer Technologien, Wissensstände und Anforderungen notwendig ist.
Ziel dieser Phase muss es jedenfalls sein, den SchülerInnen die Sicherheit zu vermitteln, eigene Begabungen, Fertigkeiten und Interessen bestmöglich um- und einzusetzen, aber auch die eigenen Grenzen zu erkennen und akzeptieren zu lernen, um selbst die richtige Entscheidung für den weiteren schulischen Werdegang treffen zu können.
2. Spezialisierungsphase (3 - 5 Jahre)
Es soll gewährleistet werden, dass am Ende dieser Phase möglichst viele Jugendliche entweder einen höheren Schulabschluss besitzen oder aber einen den eigenen Fähigkeiten und Interessen adäquaten Beruf erlernt haben. Es muss dabei Ziel der Gesellschaft sein, allen Jugendlichen unabhängig vom Bildungsweg, den sie eingeschlagen haben, auch das nötige Selbstwertgefühl zu vermitteln.
Unter Zusammenziehung aller sich mit der Bildung befassenden Institute und Schulen muss ein möglichst breites Angebot geschaffen werden, das bestmöglich auf die Begabungen und Interessen der Jugendlichen eingehen kann. Vor allem in den Bereichen der AHS und BHS muss darauf Wert gelegt werden, dass soziale Barrieren von vornherein abgebaut sind. Hier hat die Politik in den letzten Jahren einiges gut zu machen, wie die entsprechenden Studien einwandfrei beweisen. Noch immer sind diese Schulformen vor allem Kindern von ArbeiterInnen verschlossen. Eine Förderung dieses Personenkreises ist bis heute nur wenig zu bemerken. Zum anderen muss stärker als bisher auf Allgemeinwissen, Selbstorganisation und soziale Kompetenzen – vor allem in den BHS – Wert gelegt werden. Gerade dieses Wissen ermöglicht einen reibungsloseren Umstieg sowohl direkt in die Berufswelt, als auch in das Studium.
3. Berufsausbildung
Hier soll vor allem der schulische Bereich mit klaren, verbindlichen Lehrplänen gestärkt und forciert werden, um allen Auszubildenden den Erwerb guter und fundierter Kenntnisse zu ermöglichen. Eigene Ausbildungszentren sollen dabei die immer geringere Bereitschaft der Wirtschaft, Lehrlinge auszubilden, ergänzen und kompensieren. Die erforderlichen Praxiszeiten sollen entweder in Unternehmen oder aber in eigenen Übungsfirmen abgeleistet werden können. Dieser Bereich sollte im hohen Maße von der Wirtschaft mitfinanziert werden, da diese auch in hohem Maße von der Qualität der Ausbildung profitiert. Wo immer es möglich erscheint, soll durch einen ausbildungsverlängernden, allgemeinbildenden Schulungsteil die Studienberechtigung für eine akademische Weiterbildung erlangt werden können. Vor allem in diesem Bereich ist der Staat und seine Zielvorgaben besonders gefragt. Während in anderen Ländern es durchgängig Praxis ist, möglichst allen die Reife zur akademischen Weiterbildung angedeihen zu lassen, wird in Österreich durch ein höchst selektives System dies verhindert. Wer eine Lehrausbildung hat, geht im Regelfall diesem Berufsweg ein Leben lang nach. Nur wenig nutzen die Möglichkeiten an Universitäten oder Pädagogischen Akademien ihren Horizont zu erweitern und mit einem höheren Bildungsabschluss sowohl ihre eigene Situation zu verbessern, als auch der Gesellschaft bzw. der Volkswirtschaft einen positiven Dienst zu erweisen.
All diese Forderungen sind aus Sicht der Bundesjugendvertretung konkrete Ergebnisse eines klaren Zielkataloges in der österreichischen Verfassung. Nur durch ein konkretes und klar formuliertes Bekenntnis zum offenen und freien Zugang zu Bildung, zu Chancengleichheit – egal ob genderspezifisch oder auf Grund sozialer Herkunft – und durch eine entsprechende nachhaltige Strategie zur Umsetzung kann Österreich auch im internationalen Wettbewerb „Weltklasse“ werden. Daher ist es in der aktuellen Debatte wichtiger denn je, dass sich der moderne österreichische Staat dies als eine der höchsten Maximen in der Verfassung festschreibt.
4. Erwachsenenbildung
Da es in der heutigen Zeit nur noch selten möglich ist, den ursprünglich erlernten Beruf ein Leben lang auszuüben, sei es aus gesundheitlichen Gründen, sei es weil gewisse Berufsbilder einfach nicht mehr gebraucht werden, sei es einfach um auf neue Gegebenheiten und Chancen am Arbeitsmarkt zu reagieren, muss es in diesem Rahmen möglich sein, auf diese Umstände auch zu reagieren. Durch ein reichhaltiges und sinnvolles Schulungsangebot seitens der Erwachsenenbildung, sollte es daher ermöglicht werden, das eigene Berufsbild zu verändern und den Beruf zu wechseln. Um dies auch finanziell gewährleisten zu können, braucht es dafür ausreichende Förderungen seitens der öffentlichen Hand aber auch seitens der Unternehmen, die ja entsprechend qualifizierte FacharbeiterInnen für sich in Anspruch nehmen wollen

