Tipps
Wählen mit 16 im Burgenland und in Salzburg
Bereits bei den Wahlen im Dezember 2000 durften die 16- und
17-jährigen BurgenländerInnen zumindest ihre GemeinderätInnen und
BürgermeisterInnen wählen. Nach den positiven Erfahrungen mit
diesem ersten Versuch und einer Wahlbeteiligung von mehr als 80
Prozent der JungwählerInnen entschied sich die burgenländische
Landesregierung für eine generelle Senkung des aktiven Wahlalters
auf 16 und des passiven auf 18 Jahre.
Nachdem das Burgenland als zweites Bundesland das Wahlalterauf 16
Jahre senkte, zog wenige Wochen später auch Salzburg nach.
Damit ist in einem Drittel der Bundesländer bereits das Wählen ab
16 Jahren erlaubt. Weiters kann ab 16 Jahren in den Bundesländern
Kärnten und Steiermark auf Gemeinderatsebene gewählt
werden.



