Bundesjugendvertretung

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Wählen mit 16 im Burgenland und in Salzburg

Bereits bei den Wahlen im Dezember 2000 durften die 16- und 17-jährigen BurgenländerInnen zumindest ihre GemeinderätInnen und BürgermeisterInnen wählen. Nach den positiven Erfahrungen mit diesem ersten Versuch und einer Wahlbeteiligung von mehr als 80 Prozent der JungwählerInnen entschied sich die burgenländische Landesregierung für eine generelle Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 und des passiven auf 18 Jahre.
Nachdem das Burgenland als zweites Bundesland das Wahlalterauf 16 Jahre senkte, zog wenige Wochen später auch Salzburg nach.
Damit ist in einem Drittel der Bundesländer bereits das Wählen ab 16 Jahren erlaubt. Weiters kann ab 16 Jahren in den Bundesländern Kärnten und Steiermark auf Gemeinderatsebene gewählt werden.