SCHLUSS MIT DEM GESETZES-WIRRWARR!
Die Bundesjugendvertretung fordert ein einheitliches Jugendschutzgesetz mit folgenden Regelungen:
Rauchen und Alkohol:
Verkaufs- und Konsumverbot unter 16 Jahren.
Ausgehzeiten: bis 12 Jahre: 22 Uhr
ab 13 Jahren: 23 Uhr
ab 14 Jahren: 1 Uhr
ab 16 Jahren: frei
Aufenthaltsverbot bis 18 Jahre
in Sexshops, Nachtlokalen, Prostutionsräumen, Peep-Shows, Swingerclubs
Verbot des sogenannten kleinen Glücksspiels
Verbot von Veranstaltungen, Medien und Gegenständen, die...
- Aggression fördern oder die Menschenwürde missachten,
- diskriminierend oder menschenverachtend sind,
- Sucht fördernd sind oder finanzielle Nachteile nach sich ziehen.
Weitere Infos und Downloads:
Jugendschutz vereinheitlichen JETZT! auf
Die Forderungen im Detail:
Positionspapier Jugendschutz (pdf)
Postkarte Forderungen Jugendschutz (pdf)
Fotos:
Fotos zur BJV-Medienaktion in Graz am 27.08.10
Fotos zur BJV-Medienaktion in St. Pölten am 19.08.10
Fotos zur BJV-Medienaktion in Wien am 03.03.2010
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Bewerbungen bis 17. September 2010.
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