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Geschlechterparität in der BJV [TODO]
Seit der letzen Vollersammlung vom 19. Mai 2006 ist es beschlossenes Statut: Die österreichische Bundesjugendvertretung besetzt künftig alle gewählten Organegeschlechterparitätisch - das heißt zur Hälfte mit Frauen, zur Hälfte mit Männern. Einzige Ausnahme bildet die Besetzung des Frauenkomitees (besteht nur aus Frauen). Eine eigene BJV-interne Steuerungsgruppe entwickelte Besetzungsregeln, die ab sofort die Geschlechterparität in den Gremien garantieren.
So heißt es jetzt sinngemäß in den Statuen: Der Vorstand der Bundesjugendvertretung wird in Zukunft geschlechterparitätisch besetzt sein, d.h. 50% Frauen, 50% Männer. Dazu wird die Anzahl der Vorstandsmitglieder auf 12 Personen aufgestockt (von derzeit elf). Gewählt wird aus zwei getrennten Pools, zuerst je zwei Personen für das Vorsitz-Team, dann die restlichen acht. Sollte es in einem Pool weniger Personen als Plätze geben, so wird auch der andere Pool entsprechend gekürzt. Ähnliches gilt bei Nicht-Erreichung der erforderlichen Mehrheit.
Die geschlechterparitätische Statutenänderung ist der nächste konsequente Schritt der Bundesjugendvertretung zur Implementierung einer Gender Mainstreaming Strategie. Die BJV verfolgt eine Gleichstellungsorientierung in allen Bereichen der österreichischen Gesellschaft und modifizierte nun selbst die eigene Organisationsstruktur: ein aktives Signal das zeigt, wie eine Organisation selbst Geschlechtergerechtigkeit strukturell garantieren kann.
Die BJV vertritt konsequent die Interessen aller jungen Menschen in Österreich, egal ob weiblich oder männlich - mit Geschlechterparität in allen Gremien lässt sich dieses Ziel noch effektiver erreichen.
Alle Engagierten in der BJV übernehmen mit der Verankerung der geschlechterparitätischen Besetzung die Verantwortung, dass beide Geschlechter den ihnen zustehenden Platz zur Mitgestaltung bekommen. Doch Plätze für Frauen und Männer zu sichern ist eines. Etwas anderes ist es, dafür zu sorgen, dass diese Plätze auch eingenommen werden. Hier sind erneut die Mitgliedsorganisationen gefordert, dass Frauen und Männer gleichermaßen in verantwortungsvolle Positionen wachsen können. Dazu weist die „Geschlechterparitätische Besetzungsregelung" den Weg.
„Es freut mich besonders, dass es in einer Dachorganisation wie der Bundesjugendvertretung möglich ist, Geschlechterparität in allen Gremien durch diese Statutenänderung zu garantieren. Ein wichtiger Schritt, der ohne Zustimmung der Mehrheit der Mitgliedsorganisationen nicht möglich gewesen wäre", resümiert Patrick Rosner, geschäftsführender Vorsitzender der BJV.



