Freiwilligengesetz erster Schritt zu mehr Förderung von freiwilligem Engagement!
20.12.2011:
Die BJV fordert jetzt weitere Maßnahmen, um Hürden für junge Freiwillige abzubauen!
Kurz vor Ende des Europäischen Jahrs der Freiwilligentätigkeit sieht die Bundesjugendvertretung (BJV) im Freiwilligengesetz, das heute dem Ministerrat vorgelegt wird, ein erfreuliches Zwischenergebnis: "Vor allem die darin enthaltenen Regelungen zum Freiwilligen Sozialen Jahr erfüllen die langjährige Forderung nach einer gesetzlich verankerten Absicherung junger Freiwilliger in Freiwilligendiensten und der Freiwilligendienst-Organisationen", so BJV-Vorsitzende Johanna Zauner.
Im Interesse junger Freiwilliger plädiert Zauner aber dafür, den Geltungsbereich des Freiwilligengesetzes auszuweiten: „Auch andere Freiwilligendienste, wie zum Beispiel der Europäische Freiwilligendienst, der Verein Gedenkdienst oder das Freiwillige Ökologische Jahr, erfüllen die entsprechenden Kriterien. Die Chance, auch diese Dienste gesetzlich abzusichern, darf sich die Bundesregierung keinesfalls entgehen lassen.“
Die BJV ortet zum Gesetzesentwurf noch weiteren Verbesserungsbedarf: Es mangelt vor allem an konkret greifbaren Verbesserungen für ALLE Freiwilligen. Auch wenn das Gesetz 2012 in Kraft tritt, werden junge Freiwillige nach wie vor damit kämpfen, dass sie durch ihr freiwilliges Engagement Beihilfen verlieren oder ihren Urlaub aufbrauchen müssen. Und nicht zuletzt fehlt es jungen Freiwilligen an adäquater Anerkennung von nicht-formal erworbenen Kompetenzen. „Ein Freiwilligengesetz, wie wir es uns vorstellen, muss eindeutig mehr können als der jetzt vorliegende Entwurf“, fordert Zauner.
Die Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement liegen schon seit mehreren Jahren am Tisch. Insbesondere fordert die BJV, dass die Bedeutung des Freiwilligenrats erkannt wird und dieser endlich in seiner Funktion gestärkt wird, anstatt lediglich auf dem Papier zu bestehen.
„Dieser wichtigen Initiative und der Schaffung eines eigenen Freiwilligengesetzes müssen weitere konkrete Schritte folgen, damit es auch zu einer spürbaren Förderung von freiwilligem Engagement kommt“, betont Zauner nachdrücklich. Nur wenn über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit hinaus Maßnahmen in diesem Politikfeld gesetzt werden, wird dem gesellschaftlichen Wert, der freiwilligem Engagement zukommt, auch genügend Rechnung getragen.

